Nach § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Software, die online ausgeliefert wird oder bei Auslieferung von Freischaltcodes, da die übermittelten Daten aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
Nach § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Software, die online ausgeliefert wird oder bei Auslieferung von Freischaltcodes, da die übermittelten Daten aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).